Bäcker-Innung Fürth-Neustadt/Aisch setzt auf Kontinuität

Münchsteinach (pr) - Die Bäckerinnung Fürth-Neustadt/Aisch setzt auf Kontinuität: Bei ihrer Jahreshauptversammlung bestätigten die Mitglieder Obermeister Karl Gräf (Seukendorf) und Stellvertreter Rainer Hieronymus (Markt Taschendorf) einstimmig im Amt. Für vier Jahre wiedergewählt wurden zudem Lehrlingswart Steffen Mergenthaler (Scheinfeld), Werbewart Josef Kittel (Fürth), stv. Werbewart Robert Schindler (Markt Erlbach) sowie die Beisitzer Hermann Arndt (Burghaslach) und Ernst Stengel (Neustadt/Aisch). Komplettiert wird die um ein Mitglied verkleinerte Innungsführung durch die Rechnungsprüfer Hans-Jürgen Hartmann (Zirndorf) und Herbert Zink (Neuhof).

Im Gebäude der Brauerei Loscher in Münchsteinach resümierte Obermeister Gräf etliche erfolgreiche Veranstaltungen des Vorjahres - von der öffentlichen Brotprüfung mit Beratung von Mittelschulklassen über die Fokus-Tage „Lebensmittelhandwerk" gemeinsam mit den Metzgern bis zum Berufsbildungskongress in Nürnberg, wo Azubis vor 60.000 Schulabgängern Backstube und Verkauf selbstständig managten. Damit kämpfte man gegen ein Hauptproblem des Bäckerhandwerks an: Nachwuchsmangel. Nach Zahlen des Lehrlingswartes stehen in der Berufsschule Fürth und den Betrieben derzeit 28 Bäcker (8 im ersten Lehrjahr, 7 im zweiten, 13 im dritten) und 22 Bäckerei-Fachverkäuferinnen (6/11/5) in Ausbildung. Gräf: „Das sind sehr wenige - wir hätten gern mehr!" Man will deshalb weiter aktiv um Nachwuchs werben und auch künftig die Prüfungshoheit selbst ausüben, statt bei Zwischen- und Gesellenprüfungen bundeseinheitliche Vorlagen zu nutzen.

Eine weitere große Herausforderung: das bundesweite „Bäckersterben". Die Innung hat heute nach Angaben von Geschäftsführer Thomas Mörtel (Fürth) 76 Mitglieder, davon sind aber nur noch 34 backende Betriebe. 2018 sank die Betriebszahl um vier, 2019 ist ein weiterer Abgang (Bäckerei Georg Miethsam, Großhabersdorf) angekündigt. Der ehemalige Fürther Obermeister Hartmann wagte einen Blick zurück: 1952 zählte man allein in der Kleeblattstadt 170 Bäcker, im Landkreis Fürth weitere 81. 1975 waren es noch 56 in Fürth und 44 im Kreis, 1989 dann noch 37 bzw. 40. Zum Zeitpunkt ihrer Fusion 2016 zählten die Innungen Fürth und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zusammen 43 Betriebe. „Und es werden noch weniger werden", befürchtet Karl Gräf, gab aber zu bedenken: Die Zahl der Bäcker sinke zwar Jahr für Jahr, die der Verkaufsstellen und die Umsätze der Backbranche legten aber zu.

Nachwuchsmangel und Betriebsschwund sorgen auch beim Landesinnungsverband der Bäcker für große Probleme. Dieser hat zuletzt eine zweistellige Millionensumme in seine Fachschule in Lochham bei München investiert, klagt aber nun über hohe Verbindlichkeiten und schwache Auslastung. Zudem haben Fachlehrer und Verbandsgeschäftsführer gekündigt. Nun plant der LIV eine Erhöhung der Innungsbeiträge um 35-40 Prozent. „Sehr zwiespältig" betrachtet Karl Gräf dies, da die Betriebe vor Ort nicht unbegrenzt belastbar seien. Bevor das Thema beim Landes-Verbandstag am 19. Mai in Bamberg zur Entscheidung ansteht, will man es in einer Vorstandssitzung ausgiebig diskutieren. Der Obermeister rief zur Teilnahme am Verbandstag auf - die Innung dürfe keine ihrer drei Stimmen verschenken.

Auf zahlreiche Aktivitäten blickte Werbewart Josef Kittel zurück - vom „Bäcker-Startschuss" über die Meisterfeier bis zum 300-jährigen Jubiläum des Bäcker-Fachvereins „Eintracht". Wichtige Termine 2019 sind die Brotprüfung am 8. Juli vor der Kreishandwerkerschaft Fürth, die Lehrlingsfreisprechung am 14. September in der Fürther Stadthalle, der Erntedankgottesdienst am 13. Oktober in Cadolzburg und der Altmeisternachmittag am 27. November.

Auf zwei rechtliche „Fußangeln" machte Thomas Mörtel die Betriebsinhaber aufmerksam. So verpflichte ein kürzlich gefälltes Urteil den Arbeitgeber, Beschäftigte vor dem Verfall „alter" Urlaubstage im neuen Jahr zu warnen; im Anschluss könne man ggf. eine Vereinbarung über einen Ausgleich treffen. Wichtig sei auch, mit schwangeren Mitarbeiterinnen vor dem Eintritt in die Elternzeit (normalerweise sieben Wochen vor der Entbindung) die Modalitäten darüber schriftlich festzulegen - zum Beispiel, dass in dieser Zeit zwar Kündigungsschutz, aber kein Urlaubsanspruch bestehe.

 

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