Obermeister Ruf: Rechtsunsicherheit, Bürokratie und explodierende Kosten bei Bauabfällen und Bodenaushub

Fürth, 27 .März 2014 Georg Ruf, Obermeister der Bau-Innung Fürth zeigt sich besorgt: „Es gibt derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit und viele ungelöste Probleme im Umgang mit Bodenaushub und Bauabfällen. Deren Verwertung wird zunehmend schwieriger und teurer." Vor allem der Umgang mit den jährlich rund 28 Mio. Tonnen Bodenaushub allein in Bayern, gestalte sich zunehmend problematisch.

Ruf weiter: „Wir brauchen dringend verbindliche praxisgerechte Regelungen für den Umgang mit Böden und unseren Bauabfällen und zwar für ganz Bayern. Die aktuelle Situation ist für alle am Bauprozess Beteiligten schlecht. Sie führt zu erheblichen Mehrkosten, die letztlich auch die Bauherren treffen werden, zu weiten Wegen für den Abfall zur Bodenverfüllung oder Deponie, zu einer Verringerung der Recyclingquote für Bauabfälle und zu mehr Bürokratie und ein erhöhtes Haftungsrisiko für das Baugewerbe".

Einerseits werde die gebotene Verwertung, sei es bei weiteren Baumaßnahmen oder im Rahmen der Verfüllung, von den Anlagenbetreibern und den Behörden zunehmend restriktiver betrieben. Andererseits fehlen rechtsverbindliche klare Vorgaben für den Umfang der Beprobung, einzuhaltende Grenzwerte, Zwischenlagerung sowie eine verbindliche Festlegung von praxisgerechten Verwertungsmöglichkeiten.

Auch gebe es bei etlichen modernen Baustoffen, wie etwa bestimmten Verbundbaustoffen, noch keine klaren Vorgaben für eine rechtssichere Verwertung, weshalb oftmals nur die Deponierung bleibe. Und für die Akzeptanz der Recycling-Baustoffe bei den Bauherren müsse deutlich mehr als bisher getan werden.

Sorgen bereiten Obermeister Ruf auch die Pläne des Bundesumweltministeriums für eine neue sog. Ersatzbaustoffverordnung: „Das ist ein Bürokratiemonster. Wir befürchten Mehrkosten von rund 10 Prozent der Erstellungskosten und Bauverzögerungen beim Ein- und Zweifamilienhausbau und beim innerstädtischen Tiefbau durch mehr Beprobungsaufwand, verschlechterte Verwertungsmöglichkeiten und weitere Wege, ohne dass ein ökologischer Nutzen ersichtlich ist."

Seit dem 01. Juni 2012 gelten für Bauabfälle die Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Damit sollen unter anderem die Kreislaufwirtschaft gestärkt und die Recycling-Quote erhöht sowie Boden und Grundwasser noch besser geschützt werden. Durch das KrWG werden erstmals alle Stoffe, Materialien und Bodenaushub, die bei Bauarbeiten anfallen und nicht im Rahmen der Baumaßnahme wieder verbaut werden, grundsätzlich zu Abfall erklärt. Gleichzeitig wurde die abfallrechtliche Haftung für Bauherren, Bauunternehmer und Beförderer von Abfall verschärft. Mit der geplanten Ersatzbaustoffverordnung soll die bislang verdachtsabhängige abfallrechtliche Prüfung von Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenmaterial durch ein verdachtsunabhängiges, kompliziertes, kostenintensives, bundesweit einheitliches, für jeden Abfall und jede Baustelle geltendes, detailliert geregeltes Verfahren ersetzt werden.