Als Innungsmitglied profitieren Sie von vielen Vorteilen
Beratung der Mitglieder auf folgenden Gebieten:
- Bauvertragsrecht
- Vergaberecht
- Handwerks- und Gewerberecht
- Steuerrecht
- Tarif- und Arbeitsrecht (einschl. Vertretung vor Sozial- und Arbeitsgerichten)
- Sozialkassen der Bauwirtschaft
- Bau-Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallverhütung)
- Betriebswirtschaft
- Gewerbeförderung
- Berufsausbildung
- Organisationsfragen
Information der Mitglieder durch Vorträge oder Rundschreiben über wichtige Fragen aus den Bereichen:
- Recht und Steuer
- Betriebswirtschaft
- Bautechnik
- Sozial- und Tarifpolitik
- Berufsbildung
- Europäischer Binnenmarkt
Unterstützung der Mitglieder bei:
- Verhandlungen mit öffentlichen und privaten Auftraggebern
- Lehrlingsausbildung im Betrieb und in überbetrieblichen Ausbildungszentren
- Sachverständigenfragen (Inanspruchnahme und Weiterbildung von Sachverständigen)
- Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
- Absicherung des betrieblichen Tätigkeitsfeldes gegenüber anderen Handwerkszweigen
- Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
Weiter bietet die Innung ihren Mitgliedern die Möglichkeit:
- bei der Beschlußfassung über Tarifvorschläge mitzuwirken
- in öffentlichen Selbstverwaltungsgremien (Arbeitsamt und Innungskrankenkasse) mitzuarbeiten
- den Anschluß an die weitere Fachorganisation zu erhalten
Zusätzliche Vorteile durch den Landesverband:
- Zur Beratung der Mitglieder stehen dort Juristen, Ingenieure, Volks- und Betriebswirte sowie PR- Leute mit langjähriger Praxis zur Verfügung. Aufgrund seiner Erfahrungen und ausgezeichneten Informationsmöglichkeiten liefert der LBB wertvolle und praxisbezogene Fachinformationen in:
- LBB-Mitteilungen
- Merkblättern
- Vorträgen bei Innungsversammlungen
- Fachgruppen-Rundschreiben
- Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Außerdem sorgt der LBB für eine intensive Interessenvertretung des Baugewerbes gegenüber den Politikern, den Ministern, den Landes- und Kommunalbehörden, der IG Bauen-Agrar-Umwelt, den Sozialkassen des Baugewerbes, der Bau-Berufsgenossenschaft sowie der Öffentlichkeit.
Hierzu gehören:
- Information der Politiker
- Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ministerien des Landes
- Mitarbeit z.B. in den Gremien der Arbeitsverwaltung, der Bau-BG und der LVA
- fachliche Information der Auftraggeber und der Öffentlichkeit über Presse, Funk, Fernsehen
- Mitwirkende bei Sachverständigen
- Anhörungen im Landtag und seinen Unterausschüssen
- Abgaben von gutachtlichen Stellungnahmen gegenüber Landes- und Kommunalbehörden Zusammenarbeit mit Hoch- und Fachhochschulen
Unterstützung der Mitglieder bei eigenen Öffentlichkeitsveranstaltungen oder Aktionen zur Nachwuchswerbung
LBB-Bayern
Wir arbeiten für Sie auf Bundesebene mit:
im Vorstand des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
- in den verschiedenen Fachausschüssen
- in den verschiedenen Fachorganisationen
- in den Sozialkassen der Bauwirtschaft
- im Deutschen Normenausschuss
Wir vertreten Ihre Interessen auf Landesebene gegenüber:
- den politischen Parteien und dem Landtag
- den verschiedenen Ministerien des Landes
- der Arbeitsverwaltung des Landes
- den kommunalen Spitzenorganisationen des Landes
- der IG Bau-Steine-Erden
- der Bau-Berufsgenossenschaft
- den zahlreichen Organisationen des Handwerks,
- der Öffentlichkeit, der Presse und den Massenmedien
Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen:
- der Sozial- und Tarifpolitik
- von Recht und Steuer
- des speziellen Handwerks- und Gewerberechts
- der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- der Öffentlichkeitsarbeit
- des Vergabewesens
- der Betriebswirtschaft
- der Bautechnik
- der Nachwuchswerbung
- des Marketing
Wir werden für Sie tätig:
- bei Ausschreibungsverstößen einzelner Auftraggeber
- bei unerlaubter Ausübung des Handwerks
- bei der Organisation berufskundlicher Ausstellungen
- in Zweifelsfragen über Zugehörigkeit zu den Sozialkassen
- bei der Betreuung spezieller Arbeitskreise.
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert eine geschlossene Organisation mit einer schlagkräftigen Mannschaft. Die notwendigen finanziellen Aufwendungen dafür müssen selbstverständlich von allen Mitgliedern im Rahmen der Innungsbeiträge aufgebracht werden. Sie bringen aber auch unmittelbare Vorteile für jeden einzelnen Betrieb.